Nicola Born und Christoph Hennig GbR
Nicola Born und Christoph Hennig GbR

Homepage
Wir über uns
Wanderreisen
Reiseveranstalter
Italienbucher
Kontakt
Gastebuch
Reisevereinbarungen
Buchung

Seite druckenAllgemeine Reisevereinbarungen

1. Der Firmensitz ist: Im Diepental 36, 40597 Düsseldorf. Es gilt deutsches Recht.

2. Der Abschluß des Reisevertrags kommt durch die schriftliche Bestätigung der Anmeldung des Teilnehmers seitens des Veranstalters zustande, die dieser binnen zwei Wochen nach Zugang absendet. Meldet der Reiseteilnehmer weitere Teilnehmer an, so werden hierdurch die Vertretenen bei Vorliegen einer rechtswirksamen Vertretungsvollmacht verpflichtet, andernfalls der anmeldende Reiseteilnehmer selbst.

3. Mit Zugang der Reisebestätigung bitten wir um eine Anzahlung von 50 €  pro Teilnehmer.

4. Der Veranstalter führt die Reise entsprechend der Leistungsbeschreibung durch. Aus sachlich notwendigen Gründen kann er Programm- und Hoteländerungen vornehmen, soweit der Gesamtcharakter der Reise dadurch nicht verändert wird. Dem Kunden ist davon unverzüglich Mitteilung zu machen. Die Teilnahme an den Wanderungen erfolgt auf eigene Gefahr.

5. Der Kunde kann jederzeit von dem Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Als Zeitpunkt der Erklärung gilt ihr Eingang beim Veranstalter. Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer eine Ersatzperson stellen. Im Falle eines Rücktritts sowie bei Nichtantritt der Reise kann der Veranstalter einen angemessenen Schadensersatz verlangen. Dafür gelten folgende Regelungen:
  a) wird der Rücktritt früher als 35 Tage vor dem Tag des Reisebeginns erklärt, so entsteht eine einmalige Gebühr von € 50;
  b) bei kurzfristigen Rücktrittserklärungen gelten pro Person folgende Schadensersatzpauschalen: bei einem Rücktritt innerhalb von 35 bis 21 Tagen vor Reisebeginn 25%, bei einem Rücktritt innerhalb von 20 bis 11 Tagen vor Reisebeginn 40%, bei einem Rücktritt innerhalb von 10 Tagen vor Reisebeginn 60% des Reiseendpreises;
  c) wird der Rücktritt am Tag des Reisebeginns oder später erklärt, so gelten 90% des Reisepreises als Schadenersatz vereinbart. Das gleiche gilt bei Nichtantritt der Reise.

6. Bei Gruppenreisen kann der Veranstalter bis zwei Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Reisebeschreibung genannte Mindestzahl von Teilnehmern nicht erreicht wird. Er hat dem Kunden davon unverzüglich Mitteilung zu machen und den Rücktritt zu erklären. Den eingezahlten Reisepreis hat er umgehend zurückzuzahlen. Ein darüber hinausgehender Anspruch des Kunden besteht nicht.

7. Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit er den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, oder b) soweit er für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von dem Veranstalter zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Kunden darauf berufen. Eine Haftung für Verspätungsschäden wird ausgeschlossen.

8. Der Kunde ist für die Einhaltung von Zoll-, Devisen-, Gesundheits-, Visa- und Paßvorschriften selbst verantwortlich. Aus der Nichtbefolgung solcher Vorschriften erwachsende Nachteile gehen zu seinen Lasten.

9. Bei allen Reisen ist die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung im Reisepreis enthalten. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB.

10. Sollten einzelne Bestimmungen des Reisevertrags unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Reisevertrags als ganzen nicht. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Bestimmungen.