 Allgemeine
Reisevereinbarungen
1. Der Firmensitz ist: Im Diepental 36,
40597 Düsseldorf. Es gilt deutsches Recht.
2. Der Abschluß des Reisevertrags
kommt durch die schriftliche Bestätigung der Anmeldung des
Teilnehmers seitens des Veranstalters zustande, die dieser binnen zwei
Wochen nach Zugang absendet. Meldet der Reiseteilnehmer weitere
Teilnehmer an, so werden hierdurch die Vertretenen bei Vorliegen einer
rechtswirksamen Vertretungsvollmacht verpflichtet, andernfalls der
anmeldende Reiseteilnehmer selbst.
3. Mit Zugang der Reisebestätigung
bitten wir um eine Anzahlung von 50 € pro Teilnehmer.
4. Der Veranstalter führt die Reise
entsprechend der Leistungsbeschreibung durch. Aus sachlich notwendigen
Gründen kann er Programm- und Hoteländerungen vornehmen,
soweit der Gesamtcharakter der Reise dadurch nicht verändert wird.
Dem Kunden ist davon unverzüglich Mitteilung zu machen. Die
Teilnahme an den Wanderungen erfolgt auf eigene Gefahr.
5. Der Kunde kann jederzeit von dem Vertrag
zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Als Zeitpunkt der Erklärung gilt ihr
Eingang beim Veranstalter. Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer eine
Ersatzperson stellen. Im Falle eines Rücktritts sowie bei
Nichtantritt der Reise kann der Veranstalter einen angemessenen
Schadensersatz verlangen. Dafür gelten folgende Regelungen:
a) wird der Rücktritt früher als 35 Tage vor dem
Tag des Reisebeginns erklärt, so entsteht eine einmalige
Gebühr von € 50;
b) bei kurzfristigen Rücktrittserklärungen gelten
pro Person folgende Schadensersatzpauschalen: bei einem Rücktritt
innerhalb von 35 bis 21 Tagen vor Reisebeginn 25%, bei einem
Rücktritt innerhalb von 20 bis 11 Tagen vor Reisebeginn 40%, bei
einem Rücktritt innerhalb von 10 Tagen vor Reisebeginn 60% des
Reiseendpreises;
c) wird der Rücktritt am Tag des Reisebeginns oder
später erklärt, so gelten 90% des Reisepreises als
Schadenersatz vereinbart. Das gleiche gilt bei Nichtantritt der Reise.
6. Bei Gruppenreisen kann der Veranstalter
bis zwei Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die
in der Reisebeschreibung genannte Mindestzahl von Teilnehmern nicht
erreicht wird. Er hat dem Kunden davon unverzüglich Mitteilung zu
machen und den Rücktritt zu erklären. Den eingezahlten
Reisepreis hat er umgehend zurückzuzahlen. Ein darüber
hinausgehender Anspruch des Kunden besteht nicht.
7. Die Haftung des Veranstalters für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit er den Schaden nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, oder
b) soweit er für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist. Gelten für eine von dem Veranstalter zu erbringende
Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen
beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf
Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen
ist, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Kunden
darauf berufen. Eine Haftung für Verspätungsschäden wird
ausgeschlossen.
8. Der Kunde ist für die Einhaltung
von Zoll-, Devisen-, Gesundheits-, Visa- und Paßvorschriften
selbst verantwortlich. Aus der Nichtbefolgung solcher Vorschriften
erwachsende Nachteile gehen zu seinen Lasten.
9. Bei allen Reisen ist die gesetzlich
vorgeschriebene Insolvenzversicherung im Reisepreis enthalten. Es
gelten die gesetzlichen
Bestimmungen des BGB.
10. Sollten einzelne Bestimmungen des
Reisevertrags unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des
Reisevertrags als ganzen nicht. An ihre Stelle treten die gesetzlichen
Bestimmungen.
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